Neues Finanzierungsmodell im Gesundheitswesen gefordert

Das Gesundheitswesen ist aktuell – neben der Corona-Pandemie – insbesondere mit vier Herausforderungen konfrontiert: Dem technologischen und digitalen Wandel, der demographischen und gesellschaftlichen Entwicklung, dem Anspruch, eine qualitativ hochstehende aber trotzdem finanziell tragbare Versorgung zu gewährleisten und allen Menschen ein Leben in Gesundheit zu ermöglichen[1]. Um diesen Herausforderungen begegnen zu können, müssen die Akteure im Gesundheitswesen immer agiler und anpassungsfähiger werden sowie vermehrt integrierte Versorgungsmodelle anbieten.

Leider läuft die Finanzierung des Gesundheitswesens diesen Anforderungen nach Agilität, Anpassungsfähigkeit und integrierter Versorgung zuwider. Denn sie ist viel zu kompliziert. Nach wie vor ist die Finanzierung zu stark nach Leistungserbringer untergliedert und die komplexe Kostenaufteilung zwischen Bund, Kantonen, Krankenversicherern und weiteren Finanzierern trägt das ihrige zur Komplikation bei[2].

Es braucht deshalb ein Umdenken. Leistungserbringer im Gesundheitswesen (z. B. Spitäler, Spitex, Arztpraxen) sollten künftig die Chance erhalten, sich an den Bedürfnissen ihrer Kundschaft sowie an den sich rasch ändernden Rahmenbedingungen anpassen zu können. Dies heisst für die Finanzierung, dass die bisherige Unterscheidung zwischen ambulant und stationär sowie zwischen Bund, Kantonen, Krankenversicherern und weiteren Finanzierern verwächst. Erste Überlegungen hierzu sind bereits im Gang. So beabsichtigt der Bundesrat, die Finanzierung von ambulanter und stationärer Akutsomatik zu vereinfachen[3]. Und im Eidgenössischen Parlament gibt es ebenfalls Stimmen, welche ein solches Zusammengehen nicht nur begrüssen, sondern auch Integration der Langzeitpflegefinanzierung fordern[4].

In den kommenden Jahren wird es im Gesundheitswesen deshalb zu einem starken Wandel kommen. Hoffentlich nicht ausschliesslich bedingt durch aussenstehende Veränderungen, sondern auch durch eine Vereinfachung des Finanzierungssystems.

Dr. Bernhard Eicher, Member Advisory Board Brotschi Management

[1] Die Gesundheitspolitische Strategie des Bundesrats 2020-2030. Herausgegeben vom Bundesamt für Gesundheit (BAG), publiziert im Dezember 2019.

[2] Vgl. z. B. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vom 18. März 1994, SR 832.10.

[3] INFRAS (2019). Einheitliche Finanzierung ambulant und stationär mit Einbezug der Pflege. Schlussbericht. Eine Studie im Auftrag der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK).

[4] Vgl. u. a. Motion Sauter, 193970. URL: www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20193970.